Wärmepreisdeckel 2025
Die Antragstellung für den Wärmepreisdeckel 2025 ist ab sofort bis 31.12.2025 möglich.
Beizulegen sind dem Antrag
- die zuletzt ausgestellte Jahresrechnung der Energiekosten
- bei lagerbaren Heizstoffen, jene Kosten, die im Haushaltsjahr 2025 tatsächlich belasten
Einkommensnachweise sind nicht erforderlich, außgenommen
- bedarfsorientierte Mindestsicherung jetzt Sozialunterstützung
- Krankengeld
- von ausländischen Stellen bezogenes Einkommen
- Mitversicherungsdatenauszug, sofern bei einzelnen Haushaltsangehörigen kein eigenes Einkommen vorhanden ist
