Amtssignatur
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Müllendorf auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer
- Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG),
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist,
- sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments (gem. § 20 E-GovG).
Weitere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter:
https://www.bmaw.gv.at/Ministerium/Organisation/Amtssignatur.html
Elektronische Signaturprüfung bzw. Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
http://www.signaturpruefung.gv.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Müllendorf
Anschrift: Gemeinde Müllendorf, Kapellenplatz 1, 7052 Müllendorf
Telefon: +43 2682 63830 oder
E-Mail: post@muellendorf.blgd.gv.at
Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
- Persönlich Montag bis Freitag von 7.30 bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag von 12.30 bis 18 Uhr und Donnerstag von 12.30 bis 16.00 Uhr im Gemeindeamt, Kapellenplatz 1, 7052 Müllendorf
- Per E-Mail: post@muellendorf.bgld.gv.at
- Per FAX: +43 2682 63830-10
Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemein gültigen technischen Voraussetzungen wie folgt festgelegt:
- Maximale Dateigröße bei Einbringung mittels E-Mail, 8 MB
- Übermittlung von Zip Dateien möglich
- Übermittlung von Datenträgern ist möglich (CD, DVD, USB-Stick….)
- Elektronische Formate (.pdf, .doc, .rtf, .jpg, .gif)

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Müllendorf gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier